Ziele des Vereins

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Wir wollen im Blick auf Minderheiten (insbesondere LSBTTIQ) Bildungsprojekte fördern und in Kirche und Gesellschaft Vorurteile gegenüber LSBTTIQ abbauen. In Kurzfassung findet man unsere Ziele im Vereinsflyer dargestellt – aber hier dazu gerne mehr aus unserer Satzung, in der wir
folgende Ziele des Vereins beschlossen haben:
Die Förderung

1.) von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).

  • Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
    • Förderung von Tagungen, Kongressen, Arbeitskreissitzungen,
    • Förderung von Forschungsprojekten, soweit keine andere Finanzierung besteht,
    • Verwirklichung von Bildungszwecken für die benannten Personengruppen in der Präambel,
    • Kooperation mit Universitäten, Forschungseinrichtungen, gemeinnützigen Vereinen (z.B. Deutsche Gesellschaft für Health Consumer Ethik DGHCE e.V.), Stiftungen, Bibliotheken,
    • Verbreitung von Publikationen/Medien

2. von kirchlichen Zwecken (§ 54 AO). Das soll z.B. Gestalt gewinnen durch:

  • Planung und Durchführung von Gottesdiensten zur Erinnerung an ermordete Transsexuelle bzw. Menschenrechtsgottesdienste oder Gottesdienste mit Aufklärungscharakter;
  • Gottesdienste, Glaubenskurse und Seminare, die der Stärkung des Glaubens / Resilienz und der Förderung der Gemeinschaft dienen
  • Förderung von Kirchengemeinden (ökumenisch im Sinne der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen AcK), aus denen Vereinsmitglieder kommen, um durch Synergieeffekte auch dem Verein zu helfen (z.B. Kirchenkonzerte, die Akzeptanz und Vielfalt thematisieren;)
  • Vorträge in Kirchengemeinden, Erwachsenenbildungseinrichtungen,
  • Angebote von christlichen Freizeiten und Seelsorge für LSBTTIQ und für deren Angehörige
  • Vernetzung und Veröffentlichung einer Übersicht von Kirchengemeinden, die sich LSBTTIQ-freundlich positionieren.

3. von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Das soll Gestalt gewinnen durch 

  • Durchführung von Seminaren, um Gemeinschaft und Bildung zu fördern,
  • Übernahme von Reisekosten für Referent*innen,
  • Anschaffung von Fachbüchern über Minderheiten,
  • Übersetzung und ggf. Publikation von Fachbüchern, Zeitschriftenbeiträgen etc…
  • Übersetzung bedeutender Medien, die das Verständnis und die Akzeptanz von Minderheiten fördern.
  • Kooperation mit öffentlichen Bibliotheken, Industrie- und Handelskammern sowie Berufsverbänden und Verbreitung von Medien über diese Einrichtungen, die Akzeptanz und Wissen über Minderheiten fördern und/oder dazu beitragen können, dass Menschen bessere Chancen haben, in einen Beruf wieder einzusteigen.

4. von internationaler Gesinnung, Akzeptanz und Wertschätzung auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
Das wollen wir erreichen durch Verbreitung von gesprochenen oder geschriebenen Wortbeiträgen (Publikationen, Radio, TV-Beiträge) in anderen Sprachen, um über die Lebenssituation transsexueller Menschen weltweit aufzuklären (z.B.: Hassverbrechen und Morde an transsexuellen Menschen) bzw. die Situation zu verbessern.

5. Beratungsarbeit für queere Geflüchtete (in der Satzungserweiterung 2022 bei der Jahreshauptversammlung beschlossen) derzeit mit Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz